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Verkaufsverbot

Richter entscheiden: Nachts gibt’s weiter keinen Alkohol

  • dpa

  • Fr, 09. Juli 2010, 13:22 Uhr
    Südwest

An Tankstellen, Supermärkten und Kiosken wandert in Baden-Württemberg von 22 Uhr an kein Alkohol über den Tresen. Zu Recht befand jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Wer nach 22 Uhr trinken will, muss sich vorher eindecken.  | Foto: dpa
Wer nach 22 Uhr trinken will, muss sich vorher eindecken. Foto: dpa
Eine gegen das Alkohol- Verkaufsverbot gerichtete Beschwerde verwarf das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. ...

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