Richter erlauben Flugsteuer
Die Abgabe ist mit dem Grundgesetz vereinbar / Rheinland-Pfalz hatte geklagt.
KARLSRUHE. Die Flugverkehrssteuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied am Mittwoch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatte das Land Rheinland-Pfalz – allerdings noch zu Zeiten der SPD-Alleinregierung (vor Beginn der jetzigen rot-grünen Koalition).
Die bundesweit geltende Steuer war 2011 von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung eingeführt worden. Es gibt drei Steuersätze, die von 7,50 ...