Richter ordnet Blutprobe an
Im Riegeler Neonazi-Prozess muss der 21-jährige Nebenkläger seine DNA untersuchen lassen.
RIEGEL. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufklärungspflicht hat die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts in Freiburg am Donnerstag im Riegeler Neonazi-Prozess die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt bei dem 21-jährigen Nebenkläger angeordnet. Dem Nebenkläger stehe es selbstverständlich frei, so der Vorsitzende Richter Arne Wiemann, die Blutprobe durch die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe zu ersetzen.
Der 21-jährige Nebenkläger war am Abend des 1. Oktober 2011 als Fußgänger in der Nähe eines Pendlerparkplatzes bei Riegel schwer verletzt worden, als er und das Auto des jetzigen Angeklagten miteinander kollidierten. Die Fragen, die das Gericht klären muss, lauten: Ist der 31-jährige Angeklagte, ...