Im Riegler Neonazi-Prozess stand die Aussage eines Beamten des Staatsschutzes im Zentrum. Er räumte Ermittlungsfehler ein. So sei der Computer des Angeklagten nicht beschlagnahmt worden.
"Warum ich den PC nicht beschlagnahmt habe, weiß ich nicht. Ich erkenne das nachträglich als einen Fehler an, der nicht mehr korrigiert werden kann." Das erklärte der Kriminalbeamte, der als Staatsschützer bei der Kriminalpolizei in Emmendingen tätig ist. Im Oktober 2011 hatte er unter anderem an den ...