Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) durfte der AfD nicht symbolisch die "rote Karte" zeigen. Das stellte jetzt das Bundesverfassungsgericht fest.
Die Ministerin habe damit ihre Pflicht zur staatlichen Neutralität verletzt. Im November 2015 hatte die AfD zu einer Demonstration gegen die Flüchtlingspolitik der Regierung aufgerufen. Motto der Demo: "Rote ...