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Staatsanwaltschaft

S21: Strafbefehl nach Baumfällarbeiten – Gefährdung des Juchtenkäfers

  • dpa

  • Fr, 04. November 2011, 18:27 Uhr
    Südwest

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Baumfällarbeiten für das Bahnprojekt S21 Strafbefehl gegen drei Männer beantragt. Sie sollen gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen haben. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Strafbefehl nach Baumfällarbeiten für S21 – Gefährdung des Juchtenkäfers.  | Foto: BZ
Strafbefehl nach Baumfällarbeiten für S21 – Gefährdung des Juchtenkäfers. Foto: BZ
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Baumfällarbeiten für das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 Strafbefehl gegen drei Männer beantragt. Den Beschuldigten im Alter zwischen 31 und 51 ...

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