Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren hat das Amtsgericht Freiburg einen 46-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung eines 76-Jährigen und der Schändung eines Schafes im Februar 2016 bei Neuenburg verurteilt.
Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus dem Elsass hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein umfassenden Geständnis abgelegt.
Als Motiv für die Tierschändung, so der Vorsitzende Richter Andreas Leipold in der mündlichen Urteilsbegründung, seien auch sadistische ...