Eine Frau will ein Kind, doch ihr Partner ist zeugungsunfähig. Schließlich ist der Mann mit einer Samenspende einverstanden. Für das Kind will er wenig später aber keinen Unterhalt mehr zahlen. Doch er muss, sagt der Bundesgerichtshof.
Einer Samenspende zustimmen und sich dann später aus der Verantwortung für das Kind stehlen, das geht nicht. Das bekam jetzt ein Mann aus Baden-Württemberg zu spüren. In einem Grundsatzurteil sprach der Bundesgerichtshof am Mittwoch einem ...