"Saubannerzug": Gericht lehnt Beschwerde ab
Nach Basler Demo-Verhandlung.
Das Schweizer Bundesgericht hat im Fall um die zum "Saubannerzug" erklärte Demonstration vom Juni 2016 eine Beschwerde eines Angeklagten gegen eine Entscheidung des Berufungsgerichts Basel-Stadt abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte gegen das Strafgericht einen Befangenheitsantrag gestellt. Das Appellationsgericht hatte den Antrag im März 2021 abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hatte unter anderem moniert, dass das Strafgericht befangen sei. Das Gerichtsgebäude war ...