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Schäden in der Wohnung

  • dpa & tmn

  • Sa, 13. Juni 2009
    Haus & Garten

Ein Übergabeprotokoll schützt beide Parteien / Beim Einzug wie auch beim Auszug sollten Mängel des Mietobjekts festgehalten werden

Wer sich beim Auszug aus der Mietwohnung Ärger ersparen will, sollte ein Übergabeprotokoll anfertigen. Das bietet nicht nur dem Mieter Vorteile. Auch der Vermieter sichert sich für den Streitfall ab. Das Protokoll sagt allerdings nichts darüber aus, wer später die ...

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