Schäden in der Wohnung
dpa & tmn
-
Sa, 13. Juni 2009
Haus & Garten
Ein Übergabeprotokoll schützt beide Parteien / Beim Einzug wie auch beim Auszug sollten Mängel des Mietobjekts festgehalten werden
dpa & tmn
Sa, 13. Juni 2009
Haus & Garten
Ein Übergabeprotokoll schützt beide Parteien / Beim Einzug wie auch beim Auszug sollten Mängel des Mietobjekts festgehalten werden
Jetzt diesen Artikel lesen!
nach 3 Monaten jederzeit kündbar