Die Arbeitsverwaltung hat versprochen, die Antragsformulare für Hartz IV verständlicher zu machen – und hat Wort gehalten.
BERLIN. Bis vor kurzem war er quicklebendig, der Geist des preußischen Obrigkeitsstaats. Wer einen Antrag auf Hartz IV stellte, las als erstes folgenden Satz: "Beachten Sie, dass dieser Antrag gemäß § 37 Abs. 2 SGB II in der ...