Schmerzhafter Zufall
Wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafe verurteilt / Geschädigter bauscht Verletzung auf.
BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 30 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die zufällige Begegnung zweier alter Bekannter auf dem Münsterplatz in Bad Säckingen im Juni vergangenen Jahres wurde mit einem Schlag beendet.
Ob es ein Faustschlag aus der Geraden oder doch eher eine Backpfeife war, darüber herrschte zwischen den Kontrahenten Uneinigkeit. Dass er dem 45-jährigen ehemaligen ...