Der Angeklagte beteuert seine Unschuld, doch das Offenburger Gericht hat keinen Zweifel: Der 41-Jährige soll sich an Schockanrufen beteiligt haben. Das Urteil: eine zweijährige Bewährungsstrafe.
Ein 41-Jähriger ist wegen Beihilfe zum Betrug – es ging um die Beteiligung an sogenannten Schockanrufen – zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die 2. Große Strafkammer am Landgericht hatte keine Zweifel an seiner Tatbeteiligung. Drei Fälle mit einem Gesamtschaden von 36 000 Euro ...