Schrumpfkur bei Gründerförderung
Nach-Ich-AG-Ära auch in Freiburg: erste Zahlen und Erfahrungen.
Seit 1. August ist alles anders bei der Förderung von Existenzgründerinnen und -gründern durch die Arbeitsagentur. Arbeitslose Existenzgründer können seither keinen Existenzgründungszuschuss mehr beantragen – so hieß die "Ich-AG" offiziell. Auch das Überbrückungsgeld ist seither passé. Ersetzt wurde beides durch den so genannten Gründungszuschuss. Der soll vor allem eines: die Arbeitsagentur weniger kosten. In der Region gibt es nach gut vier Monaten erste Erfahrungen damit.
Josef Kaiser von der Freiburger Beratungsstelle für Erwerbslose "Goethe 2" kritisiert am neuen Modell vor allen Dingen, dass Antragssteller noch drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld-I haben müssen, wenn sie den ...