Nein, Andreas Stoch ist kein Prinzipienreiter. Deshalb würde er von sich aus vermutlich nicht genau darauf schauen, ob die Karenzzeit schon zwei Tage zuvor angefangen hat. Aber sein Ministerium müsste es schon: Darf der Kultusminister in einer Schule öffentlich auftreten, wenn die achtwöchige Frist bis zur Landtagswahl, eben die Karenzzeit, schon gilt? In dieser Zeit sollen Landtagsabgeordnete – und ein solcher ist Stoch auch – auf Schulbesuche verzichten, obwohl dies sonst zu ihrem Recht auf „demokratische Kontrolle“ gehört.
"Es ist klar, dass er solche Termine nicht als Wahlkampfveranstaltung nutzt", hatte noch am Dienstag Stochs Pressesprecher Michael Hermann der BZ versichert. ...