Schutz gegen das Hochwasser
In einem Gewässernachbarschaftstag des Landratsamts gibt es Tipps, wie man Flüsse und Bäche richtig pflegt.
LÖRRACH. Ein Bach ist nicht einfach ein Bach. Er ist auch Gewässer II. Ordnung. Das heißt: Die Gemeinde, über deren Gemarkung er fließt, muss ihn pflegen und sie muss dafür sorgen, dass er allen rechtlichen Vorschriften entspricht: Der europäischen Wasserrahmenrichtlinie etwa, die bis 2015 einen naturnahem Zustand aller Fließgewässer fordert, und dem Hochwasserschutz. Um die Mitarbeiter der Bauhöfe und Rathäuser für diese Aufgaben fit zu machen, lädt das Landratsamt am 17. November zu einem Fortbildungstag nach Maulburg ein: zum Gewässernachbarschaftstag.
Im Mittelpunkt wird folgende Frage stehen: Welche Arbeiten gehören zur Unterhaltung und welche zum Ausbau eines Gewässers? Für die Gemeinden durchaus eine wichtige Frage, wie Hans Schweikert vom Fachbereich ...