Schutzzone am Rhein wegen Geflügelpest
Landratsamt erlässt Verfügung.
LÖRRACH (BZ). Das Landratsamt Lörrach hat am Freitag mit einer Allgemeinverfügung auf den Ausbruch der Geflügelpest am Bodensee reagiert und eine Schutzzone von 500 Metern Breite entlang des Rheins sowie Maßnahmen zum Schutz der Tiere angeordnet. Die Verfügung gilt vorläufig bis 31. Juli 2017.
Bei verendeten Vögeln am Bodensee wurde das Virus der Geflügelpest nachgewiesen. In einer aktuellen Risikobewertung des ...