Schwarzarbeiter können ihren Lohn nicht einklagen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einer Grundsatz-Entscheidung, mit der er seine bisherige Rechtsprechung änderte.
Konkret ging es um den Bau von vier Reihenhäusern in Schleswig-Holstein. Der Bauherr beauftragte die Firma P. mit Elektro-Installationen. Dabei sollte allerdings nur ein Betrag von 13 ...