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BGH

Schwarzarbeiter können Lohn nicht einklagen

Christian Rath
  • Fr, 11. April 2014, 00:00 Uhr
    Wirtschaft

Schwarzarbeiter können ihren Lohn nicht einklagen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einer Grundsatz-Entscheidung, mit der er seine bisherige Rechtsprechung änderte.

Schwarzarbeiter ohne Klagerecht  | Foto: AFP
Schwarzarbeiter ohne Klagerecht Foto: AFP
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