Die Ausdrücke Sau-Ausländer und Dreck-Asylant stellen nach Ansicht des Bundesgerichts keine Rassendiskriminierung dar. Sie seien nur eine Beschimpfung, so die Richter in Lausanne. Ein Polizist kann nun aufatmen.
Die Regelung gilt laut Gericht selbst dann, wenn Sau- oder Dreck- in Verbindung mit einer Nationalität verwendet werden (Urteil im Original). Ein Basler Polizist hatte 2007 bei der Uhren- und ...