Schwer verletzt bei Kneipenstreit
Gericht erkennt auf gefährliche Körperverletzung.
Eine gefährliche Körperverletzung sah das Freiburger Amtsgericht in der Tat eines 46-Jährigen, der im März 2009 in seiner Stammkneipe in Freiburg einen anderen Gast zusammengeschlagen und schwer verletzt hatte. Das Gericht ahndete die Attacke mit einer einjährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 1000 Euro. Dem Opfer wurden 3000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Der 46-Jährige hatte sein Opfer von hinten vom Barhocker gezogen und auf den Fliesenboden geschleudert. Anschließend schlug er dem Liegenden mehrfach seine Faust ins Gesicht und zertrümmerte mehrere ...