Der Bundesgerichtshof bestätigt die zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe für die Rapperin.
KARLSRUHE (dpa). Die Rapperin Schwesta Ewa (34) muss wegen Straftaten im Rotlichtmilieu möglicherweise noch einmal ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte ...