Account/Login

Schwesta Ewa muss wohl doch in Haft

  • dpa

  • Fr, 01. März 2019
    Panorama

Der Bundesgerichtshof bestätigt die zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe für die Rapperin.

Schwesta Ewa vor Gericht   | Foto: dpa
Schwesta Ewa vor Gericht Foto: dpa
KARLSRUHE (dpa). Die Rapperin Schwesta Ewa (34) muss wegen Straftaten im Rotlichtmilieu möglicherweise noch einmal ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel