Sechs Jahre Haft oder ein Freispruch?
Die Strafanträge im Fall der Messerstecherei mit drei Verletzten in einer Steinener Diskothek liegen weit auseinander / Urteil wohl am kommenden Mittwoch.
STEINEN/FREIBURG. Als versuchten Totschlag in drei Fällen hat Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin die Messerstiche eingestuft, mit denen ein 28-Jähriger aus Rheinfelden in der Nacht zum 20. Juni 2010 in einer Diskothek in Steinen drei Menschen schwer verletzt hatte. Er hat für den Täter eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert.
Dominik Hammerstein, Verteidiger des 28-Jährigen, hat dagegen aus der sechstägigen Beweisaufnahme den Schluss gezogen, dass sein Mandant in Nothilfe zu Gunsten des mitangeklagten Cousins gehandelt habe. Er hat für seinen Mandanten ...