Ein 54-Jähriger wird exhibitionistischer Handlungen wegen zu Freiheitsstrafe verurteilt.
. Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung sie zur Bewährung aussetzte, verurteilte Richterin Susanne Lämmlin-Daun einen 54-Jährigen, dem exhibitionistische Handlungen, eine Trunkenheitsfahrt, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vorgeworfen wurde. Zudem muss der Mann drei weitere Monate auf seinen Führerschein verzichten.
Im Sommer ...