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Sexuelle Nötigung nicht zu beweisen

Thomas Loisl Mink
  • Fr, 04. Juni 2010
    Weil am Rhein

Prozess vor Jugendschöffengericht endet mit Freispruch / Aussage gegen Aussage: Im Zweifel für den Angeklagten.

WEIL AM RHEIN (tm). Mit einem Freispruch endete ein Prozess vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Lörrach. Einem jungen Mann war vorgeworfen worden, er habe eine junge Frau sexuell genötigt. Doch nach den Aussagen der Zeugen konnte das Gericht nicht sicher sagen, ob der Vorwurf tatsächlich zutraf.

"In dubio pro reo," lautet ein Grundsatz des rechtsstaatlichen Strafverfahrens – im Zweifel für den Angeklagten. Und diese Zweifel hatte das Gericht, da Aussage gegen Aussage stand und beide Anlass boten, ...

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