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Sieben Haftstrafen nach Gruppenvergewaltigung

Joachim Röderer
  • Fr, 24. Juli 2020
    Südwest

Freiburger Richter spricht einen Angeklagten frei / Zwei Tätern droht die Abschiebung.

Fünf der Angeklagten am Donnerstag  im...mfunktionierten Paulussaal in Freiburg  | Foto: Philipp von Ditfurth (dpa)
Fünf der Angeklagten am Donnerstag im zum Gerichtssaal umfunktionierten Paulussaal in Freiburg Foto: Philipp von Ditfurth (dpa)

. Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung beim Freiburger Hans-Bunte-Areal hat die Jugendkammer des Landgerichts gegen sieben der elf Angeklagten mehrjährige Haftstrafen verhängt. Haupttäter Majd H. muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Weitere Angeklagte erhielten Strafen wegen unterlassener Hilfeleistung. Zwei der Verurteilten droht nach dem Schuldspruch die Abschiebung.

Richter Stefan Bürgelin verkündete das Urteil am 43. Verhandlungstag im Freiburger Paulussaal – am Ende des 13 Monate dauernden und damit aufwändigsten, längsten und teuersten Prozesses in der Rechtsgeschichte der Stadt. Das Gericht sah es bei sieben Angeklagten als erwiesen an, in der Nacht zum 14. Oktober 2018 das damals 18 Jahre alte Opfer in einem Gebüsch beim Club Hans Bunte vergewaltigt zu haben. Neben dem Hauptangeklagten schickte das Gericht sechs Männer drei bis vier Jahre ins Gefängnis. Ein Angeklagter wurden wegen sexuellen Übergriffs zu einer Jugendstrafe verurteilt, zwei weitere Beschuldigte wegen unterlassener Hilfeleistung. Nur Muhanad M. wurde in Bezug auf das Geschehen beim Hans-Bunte-Areal freigesprochen. Er hatte in jener Nacht dem Opfer aus dem Gebüsch geholfen.

Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Neben einem Deutschen saßen zehn Flüchtlinge auf der Anklagebank: acht Syrer sowie ein Iraker und ein Algerier. Die beiden Letztgenannten müssen laut Richter Bürgelin nun mit ihrer Abschiebung rechnen. Die zur Tatzeit 18 bis 30 Jahre alten Männer hatten die Tat abgestritten. Es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, der vom Opfer eingefordert worden sei. Richter Bürgelin sah darin eine Schutzbehauptung: "Das ist in solchen Fällen die Standardeinlassung und wenig originell." Die Aussage des Opfers sei glaubwürdig. Die Frau hatte vor Gericht berichtet, dass sie während der Vergewaltigung die Kontrolle über ihren Körper verloren hätte und sich nicht mehr hätte wehren können. Das Gericht stützte sein Urteil auch auf die Aussagen zweier Gutachter. Die Schilderungen der Frau passten zu dem, was über die Wirkung des Ecstasy-Stoffes MDMA wissenschaftlich bekannt ist, sagten sie.

Verteidiger Jörg Ritzel, der Anwalt des Hauptbeschuldigten Majd H., kritisierte das Urteil: "Das Gericht hat sich auf ein fragwürdiges Gutachten gestützt." Er sah auch Widersprüche in der Aussage des Opfers. Er werde mit seinem Mandanten das weitere Vorgehen beraten: "Ich gehe davon aus, dass er Revision einlegen wird."

Ressort: Südwest

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