Weil eine Straße in Bad Säckingen für zwei Autos zu eng war, kam es zwischen den Autoinsassen zu einer Auseinandersetzung, die zwei Verletzte zurückließ.
Weil der Durchgang einer Straße in Bad Säckingen für zwei Autos zu eng war, kam es im Dezember 2018 zwischen den Autoinsassen zu einer Auseinandersetzung, die in Gewalt endete und zwei Verletzte zurückließ. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat nun einen der Kontrahenten wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und ...