Sieg für die Verbraucher
Der Bundesgerichtshof beschneidet die Garantieverzinsung für Strom- und Erdgasnetze.
BERLIN. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch im Sinne der Verbraucher geurteilt: Die Kosten für die Nutzung der Strom- und Erdgasleitungen sollen sinken – und damit zumindest grundsätzlich die Rechnungen für die Verbraucher. Die Richter haben damit der Bundesnetzagentur Recht gegeben.
Für den deutschen Durchschnittshaushalt ist die Einsparung allerdings überschaubar. Schätzungen zufolge muss er durch die von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Kürzungen im Jahr etwa zehn Euro weniger zahlen.Die Bundesnetzagentur ist ...