GASTBEITRAG: Verringerte Einbruchgefahr oder schnelles Verlassen des Hauses in Notfällen sprechen für und gegen das Abschließen.
Der Gefahren eines leichteren Einbruchs ist sich jeder bewusst, wenn nachts die Haustüre nicht abgeschlossen ist. Viele Mietverträge und Hausordnungen sehen deshalb vor, dass Mieter die Türe ab 22 Uhr abschließen müssen. Solche Regelungen lauten beispielsweise "Die Mieter haben ...