Rechtlich ist die Situation noch völlig unklar. Die Bundesanwaltschaft hat schon vor Jahren festgestellt, dass der Eingriff heikel ist und eine eigene gesetzliche Grundlage benötigt. Die Bundesregierung hatte vier Jahre Zeit und nichts ist geklärt
Mit richterlicher Genehmigung darf die Polizei schon lange zur Verfolgung von größeren Straftaten Telefonate mithören und E-Mails mitlesen. Allerdings hat sie technische Probleme, wenn im ...