Account/Login

Mindestlohngesetz

Spezialfall fällt durchs Raster

Thomas Loisl Mink
  • Mo, 17. August 2015, 11:50 Uhr
    Lörrach

LÖRRACH. Das Mindestlohngesetz bietet kaum Spielraum für indivduelle Lösungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt der Lebenshilfe. Das Arbeitsgericht Lörrach verhandelte einen Spezialfall.

Behinderte, die in der Werkstatt arbeiten, erhalten in der Regel Leistungen zur Grundsicherung oder Renten sowie rehabilitative Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Vor Gericht ging es nun um den Fall eines Mannes, der diese ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel