Es scheint Brauch zu sein, dass SC-Fans nach einem Sieg die Mannschaft vom Kamerapodest auf der Nordtribüne aus bejubeln. Erlaubt ist das aber nicht – und kann richtig teuer werden.
Nichtwissen schützt nicht vor Strafe. Diese Erfahrung machte im Amtsgericht Freiburg ein SC-Fan, der wegen Verstoßes gegen das Polizeigesetz in Verbindung mit einem Verstoß gegen die Stadionordnung zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt worden ist. Er war, was er offen zugab, nach dem ...