Neuenburger Feldmordprozess
Staatsanwalt fordert hohe Freiheitsstrafen wegen Mordes für die beiden Angeklagten
Fünfeinhalb Stunden dauert das Plädoyer des Ober- und Jugendstaatsanwalts Eckart Berger am Freitag im Indizienprozess um den Neuenburger Feldmord. Es geht um den gewaltsamen Tod eines 21-jährigen Rumänen in der Nacht zum 29. Dezember 2014.
Am Ende beantragt er wegen Mordes für den 23-jährigen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe und für den 21-Jährigen eine zwölfjährige Jugendstrafe. Erst am 3. Februar werden die Verteidiger das Wort haben; sechs Tage später wird die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg ihre Urteile verkünden.
Das Jugendstrafrecht, in erster Linie als Erziehungsrecht ausgeformt, sieht für Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren vor. In einem besonders schweren Fall der Schuld kann die Strafe erhöht werden. Jugendstaatsanwalt Berger hat genau das mit seinem für Freiburg außergewöhnlichen Antrag für den 21-Jährigen getan. Dass für diesen jungen Mann ...