Stadt kassiert jetzt selber
Die Badenova wird im neuen Jahr keine Abwassergebühren mehr für die Stadt erheben.
LAHR (BZ). Die Erhebung einer einheitlichen Abwassergebühr für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser, die nach dem Frischwassermaßstab berechnet wird, verstößt gegen das Grundgesetz. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März dieses Jahres. Dies hat unter anderem zur Foge, dass die Stadt und nicht mehr die Badenova die Abwassergebühr kassiert.
Bisher orientierte sich die Abwassergebühr am Frischwasserverbrauch, der für ein Grundstück ermittelt wurde. Doch genau das widerspricht dem Gleichheitssatz aus Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz ...