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STADTNOTIZEN

  • Mi, 08. April 2009
    Offenburg

Tanzverbot
OFFENBURG (BZ). An Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind nach dem Feiertagsgesetz Tanzveranstaltungen während des ganzen Tages verboten. Eine Ausnahmegenehmigung ist nicht vorgesehen. ...

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