Prozess
Staufener Missbrauchsfall: Angeklagter entwickelte Drehbuch für Kindesmissbrauch

Zwei Männer verabreden sich zum Missbrauch eines Kindes – und besprechen detailliert, wie dieser ablaufen soll: Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen Jürgen W. sagte Christian L. als Zeuge gegen den angeklagten Schweizer aus.
Der Prozess gegen den 37-jährigen Jürgen W. ist die dritte gerichtliche Aufarbeitung im Staufener Kindesmissbrauchsfall vor dem Landgericht Freiburg. Christian L. und Berrin T. sollen den neunjährigen Sohn von Berrin T. und ein dreijähriges Mädchen aus ihrem Bekanntenkreis missbraucht haben und den Jungen gegen Geld weiteren Männern zum Missbrauch überlassen haben. Einer von ihnen soll Jürgen W. sein.Das Gericht hat vier Verhandlungstage eingeplant und in der Sache sechs Zeugen und einen psychiatrischen Sachverständigen geladen. Zwei Männer, die das Kind missbraucht haben, wurden bereits verurteilt: Markus K. aus dem Breisgau zu zehn Jahren Haft und Sicherungsverwahrung; der Bundeswehrsoldat Knut S. aus dem Elsass zu acht Jahren Haft; Knut S. hat Revision beantragt.
Weiterer Gang des Prozesses
15.30 Uhr: Da ein Verfahrensbeteiligter einen Termin hat, wird die Verhandlung für heute beendet. "Sie müssen dann noch einmal kommen", sagt der Vorsitzende Richter zu Christian L. "Keine Sorge, ich haue nicht ab", antwortet der. Der Prozess wird am 21. Juni 2018 fortgesetzt.
Aussage von Christian L.
13.10 Uhr: Nächster Zeuge ist Christian L., der mutmaßliche Haupttäter. Der Prozess gegen ihn und gegen Berrin T. beginnt am kommenden Montag in diesem Saal. L. hat seit seiner Aussage im Prozess gegen Markus K. seine Frisur gewechselt, hat keinen kurzen Irokesen-Schnitt mehr, sondern trägt zum Ziegenbart jetzt die Haare gleichmäßig kurz, und ist mit Jeans, T-Shirt und einer Steppweste bezogen. Bevor er seine Aussage beginnt, lässt er sich vom Vorsitzenden Richter noch einmal erklären, welchen Umfang sein Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 STPO hat, beziehungsweise ob er in seiner Aussage neue Informationen geben könne.
L. beginnt. "Der Kontakt mit dem Angeklagten besteht schon seit 2015", sagt er. Im April 2016 habe die Kriminalpolizei Freiburg eine Hausdurchsuchung durchgeführt und ihn darüber informiert; er sei nicht im Haus gewesen, habe jedoch einen Laptop bei sich getragen. Er habe noch ...
Weiterer Gang des Prozesses
15.30 Uhr: Da ein Verfahrensbeteiligter einen Termin hat, wird die Verhandlung für heute beendet. "Sie müssen dann noch einmal kommen", sagt der Vorsitzende Richter zu Christian L. "Keine Sorge, ich haue nicht ab", antwortet der. Der Prozess wird am 21. Juni 2018 fortgesetzt.
Aussage von Christian L.
13.10 Uhr: Nächster Zeuge ist Christian L., der mutmaßliche Haupttäter. Der Prozess gegen ihn und gegen Berrin T. beginnt am kommenden Montag in diesem Saal. L. hat seit seiner Aussage im Prozess gegen Markus K. seine Frisur gewechselt, hat keinen kurzen Irokesen-Schnitt mehr, sondern trägt zum Ziegenbart jetzt die Haare gleichmäßig kurz, und ist mit Jeans, T-Shirt und einer Steppweste bezogen. Bevor er seine Aussage beginnt, lässt er sich vom Vorsitzenden Richter noch einmal erklären, welchen Umfang sein Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 STPO hat, beziehungsweise ob er in seiner Aussage neue Informationen geben könne.
L. beginnt. "Der Kontakt mit dem Angeklagten besteht schon seit 2015", sagt er. Im April 2016 habe die Kriminalpolizei Freiburg eine Hausdurchsuchung durchgeführt und ihn darüber informiert; er sei nicht im Haus gewesen, habe jedoch einen Laptop bei sich getragen. Er habe noch ...