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Muttenz

Sterbehelferin muss nicht wegen vorsätzlicher Tötung ins Gefängnis

  • sda

  • Di, 09. Juli 2019, 15:40 Uhr
    Muttenz

Das Baselbieter Strafgericht hat Erika Preisig am Dienstag wegen Verstößen gegen das Heilmittelrecht zu 15 Monaten auf Bewährung und 20 000 Franken, also rund 18 000 Euro, Geldbuße verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahr... in mittelbarer Täterschaft gefordert.  | Foto: Gaetan Bally
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung in mittelbarer Täterschaft gefordert. Foto: Gaetan Bally
Die Staatsanwaltschaft hatte ...

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