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Straftäter war nicht genug verwurzelt

Christian Rath
  • Fr, 14. Oktober 2011
    Deutschland

Der Europäische Gerichtshof beschließt, dass die Ausweisung eines in Deutschland geborenen straffälligen Ausländers zulässig ist.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg  | Foto: dpa
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: dpa
STRASSBURG. Ausländer können auch dann aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn sie hier geboren wurden. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Ein 28-jähriger ...

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