Im Grundsatz sind sich die Fraktionen einig: Richter und Staatsanwälte müssen auch optisch eine neutralen Eindruck erwecken. Dass das ehrenamtliche Richter weiterhin religiöse Symbole tragen dürfen, sehen viele nicht ein - auch nicht in der Koalition selbst.
Das gesetzliche Verbot religiöser Kleidungsstücke in Gerichten geht der Opposition im Landtag nicht ...