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Streit vor Gericht mit Fortsetzung

Michael Behrendt
  • Fr, 12. Mai 2017
    Bad Bellingen

Bade- und Kurverwaltung sowie Bademeister vor Arbeitsrichtern.

Champagnerbecken  und Außenbecken mit ...anal der Balinea-Therme Bad Bellingen.  | Foto: Jutta Schütz
Champagnerbecken und Außenbecken mit Strömungskanal der Balinea-Therme Bad Bellingen. Foto: Jutta Schütz

BAD BELLINGEN (mib/BZ). Das Arbeitsgericht in Lörrach hatte beziehungsweise hat sich mit zwei Verfahren zu befassen, die die Bade- und Kurverwaltung (BuK) Bad Bellingen sowie einen in der Balinea Therme beschäftigen Bademeister betreffen. Vor das Arbeitsgericht in Lörrach kam der Rechtsstreit, weil die Arbeitgeberin die Zustimmung des BuK-Betriebsrates haben wollte, dem Bademeister zu kündigen, obwohl er Betriebsratsmitglied ist. Ein Verfahren geht nun aufgrund einer Beschwerde der BuK in die nächste Instanz vor das Landesarbeitsgericht, das zweite Verfahren in Lörrach ist noch offen.

Die "Begründung der Arbeitgeberin zum ersten Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung des Bademeisters war", so teilt Werner Kellner, Richter am Arbeitsgericht in Lörrach auf Anfrage der Badischen Zeitung schriftlich mit, "dass er während seiner Arbeitszeit im Schwimmmeisterraum mit dem Rücken zum Bad gesessen und dabei – privat – ein Bild gemalt ...

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