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Strengere Bestimmungen für den Schallschutz

  • Mi, 01. Februar 2012
    Buchenbach

Entwurf des Bebauungsplans "Sondergebiet Falkenhof II" in Buchenbach geht erneut in die Offenlage.

Der geänderte Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Falkenhof II“.  | Foto: dresemann
Der geänderte Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Falkenhof II“. Foto: dresemann

BUCHENBACH. Der Bebauungsplan "Sondergebiet Falkenhof II" war Thema der jüngsten Ratssitzung. Die Räte beschlossen einstimmig eine zweite, eingeschränkte Offenlage für drei zentrale Punkte der Planung: Abrücken der Lärmschutzwand von dem Grundstück an der Talstraße 15, verbunden mit einer Erweiterung der Grünfläche zwischen Lärmschutzwand und Grundstück, die Einschränkung der Holzlagerung im Gebiet Nähe Fondshof sowie die Aufnahme des Sohlabsturzes beim Vogtshof in die Umweltausgleichsbilanz.

Die Sitzung war so gut besucht wie kaum eine zuvor. Das Thema spaltet nicht nur das größte Sägewerk der Region – mit über 200 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber im Dreisamtal – von seiner direkten Nachbarschaft, sondern auch die Gemüter. Nach der gerichtlich verfügten Stilllegung der Rundholzsortieranlage machte das Unternehmen Dold Schlagzeilen und Verluste. ...

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