Account/Login

Stromkosten versus Arbeitsplätze

  • Mo, 09. Dezember 2013
    Waldkirch

Die Geschäftsführung vom Nähgarnhersteller Gütermann sprach mit CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten über die EEG-Umlage.

Geschäftsführer Peter Zwicky zeigt den...den elastisch und reißfest zu machen.   | Foto: Karin Heiß
Geschäftsführer Peter Zwicky zeigt den Bundestagsabgeordneten Thomas Bareiß und Peter Weiß (vorn, von rechts) in einer Produktionshalle die Maschinen, an denen Zwirn hergestellt wird. Diese arbeiten besonders energieintensiv, mit viel Wärme und stetigen Drehprozessen, um den Faden elastisch und reißfest zu machen. Foto: Karin Heiß

GUTACH. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt eine Umlage vor auf den verbrauchten Strom, mit der die Energiewende finanziert wird. Die Umlage betrifft Privatleute und Unternehmen gleichermaßen und steigt in den letzten Jahren stetig und unaufhaltsam. Stromintensiven deutschen Unternehmen wurde die Möglichkeit eingeräumt, eine Ermäßigung zu beantragen, insofern die Belastung durch die volle Umlage ihre Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt und somit Arbeitsplätze gefährdet. Der Nähfaden- und Zwirnhersteller, die Gütermann GmbH in Gutach, konnte für 2013 die Ermäßigung bewirken, für kommendes Jahr nicht.

Was das für den hiesigen Unternehmensstandort bedeuten könnte, machten Geschäftsführer Peter E. Zwicky und Vizepräsident Thomas Diels den Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion Peter Weiß und Energiekoordinator Thomas Bareiß in einem Pressegespräch klar.
Zu den Fakten erklärte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel