Stützmauer aus Beton im zweiten Anlauf genehmigt
Gemeinderat erteilt neuerlichem Befreiungsantrag mehrheitlich grünes Licht / Maximalhöhe von 1,50 Metern ist einzuhalten.
Gemeinderat erteilt neuerlichem Befreiungsantrag mehrheitlich grünes Licht / Maximalhöhe von 1,50 Metern ist einzuhalten.
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