Der Ortenaukreis hat einen Inzidenzwert jenseits der 50er-Schwelle – und erlaubt seinen Bürgern trotzdem, nachts ohne triftigen Grund aus dem Haus zu gehen. Andere Landkreise verfahren strikter.
Die landesweite nächtliche Ausgangsbeschränkung läuft aus. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Regelung am Montag kassiert. Sie sei angesichts sinkender Infektionszahlen nicht mehr verhältnismäßig, argumentierten die Richter.
Ab sofort gelten in Baden-Württemberg allerdings nächtliche ...