Prüfbericht
Fall Alessio: Jugendamt hat Fehler gemacht

Einsame Einschätzungen, unerklärliche Milde: Im Fall des toten Alessio kommen nun doch Fehler des Jugendamts zum Vorschein. Das Regierungspräsidium Freiburg übt in seinem Prüfbericht deutliche Kritik.
"Gewissenhaft und sorgfältig": So hat Landrätin Dorothea Störr-Ritter (CDU) beschrieben, wie das Jugendamt ihres Kreises Breisgau-Hochschwarzwald im Fall des dreijährigen Alessio aus Lenzkirch vorgegangen sei. Der Prüfbericht des Regierungspräsidiums vermittelt, obwohl er sich auf rechtliche Aspekte beschränkt, einen anderen Eindruck: An wichtigen Entscheidungen des Jugendamts übt er Kritik – Entscheidungen, die verhindert haben, dass das Kleinkind von seinem jetzt des Totschlags dringend verdächtigen Stiefvater getrennt wurde.
Informationen kamen nicht an
Eine Begründung dafür konnte das Regierungspräsidium laut seinem Bericht, der der BZ vorliegt, in den Akten aber nicht finden. Ohne diese Einstufung kann aber nach den Vorschriften, die sich das Landratsamt gegeben hat, die Information der Fachgruppenleitung und anderer Leitungsebenen unterbleiben.
Doch denen blieb wohl auch anderes vorenthalten. Das Regierungspräsidium vermutet, dass die ausführliche Stellungnahme der Kinderklinik zu Alessio "weder von der Dezernentin noch der Fachbereichsleitung beziehungsweise Fachgruppenleitung gelesen oder nachträglich zur Kenntnisnahme vorgelegt" worden ist. Gleiches geschah der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren gegen den Stiefvater vom 8. Oktober, in der ...