Account/Login

Mord an Maria L.

Genehmigung für Pflegefamilie zur Betreuung von Hussein K. wurde erst nach Festnahme beantragt

Frank Zimmermann

Von

Mi, 25. Oktober 2017 um 21:17 Uhr

Südwest

BZ-Plus Hussein K. hätte überhaupt nicht bei seiner Pflegefamilie wohnen dürfen. Der private Jugendhilfeträger Wiese hat erst nach dessen Festnahme eine Genehmigung für betreutes Jugendwohnen beantragt – nur eines von mehreren Versäumnissen.

In einem früheren Kloster in Freiburg  ist die Wiese-Schule.    | Foto: bamberger
In einem früheren Kloster in Freiburg ist die Wiese-Schule. Foto: bamberger
Der des Mordes an der Studentin Maria L. angeklagte Hussein K. hätte überhaupt nicht bei Familie S. wohnen dürfen. Wie das Landesjugendamt in Stuttgart am Mittwoch bestätigte, hat der private Jugendhilfeträger Wiese beim Landesjugendamt überhaupt erst nach K.s Festnahme am 2. Dezember 2016 eine Genehmigung für betreutes Jugendwohnen beim Ehepaar S. beantragt. Da diese inzwischen erteilte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel