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Bundesrat

Gesetzentwurf zur weitergehenden Deutung von DNA-Spuren vorerst gescheitert

Sebastian Kaiser und Franz Schmider

Von &

Sa, 01. April 2017 um 00:02 Uhr

Südwest

Der Gesetzentwurf zur weitergehenden Deutung von DNA-Spuren ist im Bundesrat vorerst abgeblitzt. Wissenschaftler warnen vor rechtlichen, ethischen und sozialen Risiken.

Welche DNA-Spuren sollen ausgewertet werden dürfen?  | Foto: dpa
Welche DNA-Spuren sollen ausgewertet werden dürfen? Foto: dpa
Baden-Württemberg ist am Freitag mit dem Versuch gescheitert, einen Gesetzentwurf zur erweiterten Nutzung der DNA-Spuren im Eilverfahren durch den Bundesrat zu bringen. Das Land hat im Februar einen entsprechenden Antrag eingebracht, dieser wird nun wie üblich zunächst im Rechts- und Innenausschuss beraten. Das Land will erreichen, dass Ermittler auch Augen-, Haar-, Hautfarbe und Alter potenzieller Täter anhand von Erbinformationen bestimmen dürfen. Doch Wissenschaftler warnen vor rechtlichen, ethischen und sozialen Risiken der Technologie.
Es ist im Dezember 2016, als sich der Freiburger Polizeipräsident Bernhard Rotzinger zu Wort meldet. Der Fall der in Freiburg getöteten Maria L. ...

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