Account/Login

SC Freiburg darf im neuen Stadion nicht abends spielen

Uwe Mauch
  • Mi, 16. September 2020
    Südwest

Verwaltungsgerichtshof stützt Urteil auf formalen Fehler / Freiburgs Behörden zeigen sich überrascht.

Die Baustelle der neuen Arena  in diesem Juli  | Foto: Michael Bamberger
Die Baustelle der neuen Arena in diesem Juli Foto: Michael Bamberger

. Fußball-Bundesligist SC Freiburg darf sein neues Stadion abends vorerst nicht nutzen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim bekanntgegeben. Damit haben klagende Anwohner im Eilverfahren einen Überraschungserfolg erzielt. Den Richtern zufolge stuft die Baugenehmigung die Abendspiele zu Unrecht als "seltenes Ereignis" ein, für das mehr Lärm erlaubt wäre. Die Freiburger Stadtverwaltung und das Regierungspräsidium zeigten sich indes optimistisch, sich im Hauptsacheverfahren durchzusetzen.

Schon einmal hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit einem Urteil zum Stadion für bundesweites Aufsehen gesorgt. Im vergangenen Oktober untersagte er aus Gründen des Lärmschutzes Abend- und Sonntagsspiele. Allerdings hatte der Senat veraltete Lärm-Grenzwerte herangezogen. Das Eilverfahren musste neu aufgerollt werden.

Nun verbietet der VGH erneut die Abendspiele der 1. Bundesliga. Allerdings baut er sein Urteil diesmal auf ein Argument, das im bisherigen Rechtsstreit keine Rolle spielte: sogenannte seltene Ereignisse. "Die Diskussion um die Lärmgrenzwerte hat damals den Blick verstellt auf die dahinterliegenden Probleme", begründete VGH-Sprecher Manfred Frank die Wendung. Gilt eine Veranstaltung als "seltenes Ereignis", erhöht sich der Grenzwert für Lärm um zehn Dezibel.

Für den VGH sind Bundesligaspiele keinesfalls selten, weshalb die abendlichen Lärmwerte in der Genehmigung zu hoch angesetzt seien. Der städtische Rechtsamtsleiter Matthias Müller zeigte sich überrascht: "Die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hat Bundesligaspiele bislang als seltene Ereignisse anerkannt." Der Beschluss werde daher im Hauptsacheverfahren keinen Bestand haben, meint er. So sieht es auch das Regierungspräsidium, das den Bauantrag der Stadt genehmigt hatte. Die Behörde kündigt an, die Rechtsfrage gegebenenfalls höchstrichterlich klären zu lassen.

Kurios: Die Abendspiele als "seltene Ereignisse" zu definieren, wäre für die Baugenehmigung gar nicht nötig gewesen. Laut Gutachten wird der Grenzwert ohnehin eingehalten. Doch ob diese Einstufung "faktisch unnötig gewesen sein könnte", darauf komme es nicht an, so das Urteil. Zumindest internationale Partien und Pokalspiele hält auch der VGH für selten. Sie dürfen abends stattfinden.

Das Hauptsacheverfahren beginnt frühestens Anfang 2021 am Verwaltungsgericht Freiburg. Sollte es durch alle Instanzen gehen, sei mit bis zu drei Jahren Dauer zu rechnen, so der VGH.

Ressort: Südwest

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mi, 16. September 2020: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel