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Freiburg

Symptompflicht: Warum die Uni in der Privatsphäre schnüffelt

Claudia Förster Ribet

Von

Mi, 11. April 2018 um 09:25 Uhr

Freiburg

Studierende sehen ihre Intimsphäre verletzt: Bei Krankheit am Prüfungstag sollen sie der Universität ihre Symptome melden – sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden

So sieht das Formular aus, das Studier...wenn sie bei einer Prüfung krank sind.  | Foto: Thomas Kunz
So sieht das Formular aus, das Studierende ausfüllen und abgeben müssen, wenn sie bei einer Prüfung krank sind. Foto: Thomas Kunz
Am Tag der Prüfung meldet sich die Studentin Marie Fuchs (Name geändert) krank – sie liegt mit Grippe im Bett. Zwei Wochen später erhält sie einen Brief vom Prüfungsausschuss für Psychologie: Die Krankheit werde nicht als Prüfungsunfähigkeit anerkannt, da auf dem ärztlichen Attest keine Symptome angegeben seien. Ihr Antrag auf Prüfungsrücktritt sei abgelehnt, in der Prüfung – die sie nicht mitgeschrieben hat – sei sie durchgefallen. ...

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