Account/Login

Tagesmutter gewinnt gegen Landkreis

Ulrike Derndinger
  • Sa, 23. Juni 2018
    Schwanau

BZ-Plus Ines Vogelmann aus Allmannsweier hat sich erfolgreich gegen eine Obergrenze bei der Betreuung von unter Dreijährigen gewehrt.

Ines Vogelmann  | Foto: Ulrike Derndinger
Ines Vogelmann Foto: Ulrike Derndinger
1/2

SCHWANAU-ALLMANNSWEIER. Sie hat Kampfgeist. Ines Vogelmann, Tagesmutter aus Allmannsweier, hat sich erfolgreich gegen eine Obergrenze des Jugendamts für unter Dreijährige gewehrt. Laut Amt soll damit die Qualität der Betreuung gesichert werden – bei der Tagesmutter stößt die Regelung jedoch auf größtes Unverständnis.

Wer als Tagesmutter oder -vater kleine Kinder privat bei sich zu Hause betreuen will, braucht dafür die Erlaubnis des Jugendamts. Ines Vogelmann macht den Job gern und weil ihre sogenannte Pflegeerlaubnis turnusgemäß nach fünf Jahren demnächst auslief, beantragte sie 2016 eine neue. Es wurde ihr schriftlich bestätigt, dass sie bis 2021 weitermachen dürfe. Allerdings gab es einen pauschalen Zusatz, der ihr gar nicht gefiel: "Diese Erlaubnis berechtigt Sie zur Betreuung von bis zu acht fremden Kindern ... jedoch dürfen nicht mehr als drei Kinder, die jünger als drei Jahre sind, gleichzeitig betreut werden." In ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel