Im Rechtsstreit um die Tagesschau-App hat das Landgericht Köln den klagenden Zeitungsverlagen Recht gegeben. Das Gericht verbot der ARD, die Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 weiter zu verbreiten.
Das Urteil bezieht sich jedoch nur auf die App dieses einen Tages, wie das Gericht am Donnerstag in seinem Urteil klarstellte. Das Gericht folgte bei seiner ...